|
|
Altöl
|
|
Die Altölverordnung regelt, dass Altöl kostenlos vom Handel in der Menge, die dort gekauft wurde, zurückgenommen werden muss. Am besten ist es, direkt beim Kauf den Kassenbon an den Kanister zu befestigen, um den Kanister dann später mit Altöl befüllt wieder abzugeben. Das Altöl wird dann dem Verwerter zugeführt, der für die Entsorgung zuständig ist. Die Kosten der Entsorgung sind im Kaufpreis des Öls enthalten. Auch das vom Landkreis beauftragte Schadstoffmobil nimmt Altöl entgegen. Dort wird allerdings ein Preis von 70 Cent pro Liter erhoben.
|
|
|
|